DJG/nbb
Landeshauptvorstandssitzung nbb
- Foto: DJG Niedersachsen digitale Landeshauptvorstandssitzung des nbb
Die Landeshauptvorstandssitzung des Niedersächsischen Beamtenbundes, in dem wir als DJG Mitglied sind, fand am 18. März 2021 als hybride Veranstaltung statt. Teile der Landesleitung des NBB kamen dafür im Besprechungsraum in der Geschäftsstelle in der Ellernstraße in Hannover zusammen, viele weitere Mitglieder des Landeshauptvorstandes schalteten sich digital dazu. Bei der mehrstündigen Sitzung waren viele Kolleginnen und Kollegen anwesend und es herrschte eine gute Stimmung, sodass sehr konstruktiv viele wichtige Themen erörtert werden konnten.
Ein wichtiges Thema, welches die Teilnehmer brennend interessierte betraf die Beamtenalimentation. Alexander Zimbehl berichtete: Die Klage des NBB liegt weiterhin in Karlsruhe beim 2. Senat. Es ist derzeit noch immer nicht absehbar, wann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegen wird. Zudem berichtete der 1. Landesvorsitzende über einen vorliegenden Gesetzgebungsentwurf des Bundes zum Besoldungsanpassungsgesetz. So hat sich auch die Besoldungsanpassung des Bundes mit dem Mindestabstand zur Grundsicherung auseinanderzusetzen und in der Folge das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen zu beachten. Die Besoldungsstruktur und -höhe ist daher realitätsgerechter neu zu justieren. Unter anderem wurde in Umsetzung der BVerfG-Beschlüsse die Besoldungsstruktur des Bundes dergestalt angepasst, dass die Bedarfe realitätsgerechter berücksichtigt und entsprechende Fehlbeträge insbesondere für Kinder ausgeglichen werden. Hierfür werden im einfachen und mittleren Dienst die Grundgehälter angehoben und ein regionaler Ergänzungszuschlag eingeführt, der sich grundsätzlich am Wohnort des Besoldungsberechtigten und der entsprechenden Mietenstufen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) orientiert. Alexander Zimbehl führte diesbezüglich auch aus, dass der dbb den gewählten Weg – Umsetzung der Entscheidung zur sogenannten Grundbesoldung durch die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlages ausschließlich mit Anknüpfung an den Familienzuschlag – ablehnt. Es sei laut dbb eben nicht unbeachtlich, dass infolge von ständig steigenden Lebenshaltungskosten alle Beamtinnen und Beamten in gleicher Weise betroffen sind.
Insgesamt verlief die Landeshauptvorstandssitzung, vielleicht gerade wegen der ernsten Themen, sehr konstruktiv.
Lieberam