Abschaffung der Benachteiligung von Justizbediensteten in Elternzeit durch Beteiligung an Tariferhöhungen und durchgängigem Erwerb von Erfahrungszeiten
Für das Haushaltsjahr 2022 fordern wir, dass alle Bediensteten der Justiz von Tariferhöhungen profitieren. Darüber hinaus fordern wir, dass allen Bediensteten in jeder Lebenslage auch bei längerer Abwesenheit die bereits erarbeiteten Erfahrungsstufen erhalten bleiben.
Die Gleichstellung aller Bediensteten der Justiz muss ein zentrales Ziel insbesondere im Hinblick auf Nachwuchsgewinnung und bei der Förderung von Familien mit Kindern mit Blick auf die demographische Entwicklung sein.
Kinder dürfen kein Handicap sein, berufstätige Eltern bedürfen der Unterstützung durch die Gemeinschaft.
Kinder sind unsere Zukunft. Daher kann es nicht hinnehmbar sein, dass z.B. in Elternzeit befindliche Bedienstete nicht von Tariferhöhungen profitieren oder dass bei längerer Abwesenheit, z.B. durch 5-jährige Elternzeit, die erbrachte Erfahrungszeit verfällt und wieder neu erarbeitet werden muss.
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