Abschaffung der Bezeichnung "Service-Einheit"
Für das Haushaltsjahr 2022 fordern wir die Abschaffung der Bezeichnung "Service-Einheit" und entsprechende Änderung der Geschäftsordnungsvorschriften.
Die ganzheitliche Aufgabenerledigung durch die Einrichtung von Mischarbeitsplätzen und die teamorientierte Zusammenarbeit soll durch Service-Einheiten erreicht werden. Service-Einheiten sollen ein gelungenes Beispiel für das kooperative Zusammenspiel von Richter*innen und Unterstützungskräften sein, also ein Arbeitsteam, welches gemeinsam ganzheitlich Aufgaben wahrnimmt, wobei die Richter*in im Mittelpunkt dieser Einheit steht. Als Service-Einheit wird aber einzig und allein die der Richter*in zugeordnete Geschäftsstelle (einzelne Person) bezeichnet. Dies ist nicht sachgerecht. Der Begriff "Serviceeinheit" für eine einzelne richterliche Unterstützungskraft, die auch Sachbearbeitungstätigkeiten ausführt, ist deplatziert. Eine einzelne Person kann per se kein Team (Einheit) sein.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen leisten hervorragende Arbeit und zeigen sehr hohen Einsatz, dies darf begrifflich nicht abqualifiziert werden.
Wir schlagen daher vor, zu dem Begriff "Geschäftsstelle" zurück zu kehren.
Die Erfüllung der Forderung ist eine kostenneutrale Wertschätzung und Anerkennung der Geschäftsstellen.Wenn in der Justiz ein kooperativer Führungsstil gepflegt werden soll muss diese Herabklassifizierung abgeschafft werden.
Sollte diese Forderung in Niedersachsen nicht erfüllt werden können, wird erwartet, eine Lösung auf Bundesebene herbeizuführen.
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