Abschlagsfreie Pension nach 45 Dienstjahren
Für das Haushaltsjahr 2022 fordern wir, dass, äquivalent zur abschlagsfreien Rente für langfristig Beschäftigte im Tarifbereich (mindestens 45 Dienstjahre), eine abschlagsfreie Pension nach 45 Dienstjahren für Beamte eingeführt wird.
Rentenrechtliche Verschlechterungen sind immer zeitnah in die beamtenrechtliche Versorgung übernommen worden, dies muss nunmehr auch für die Verbesserungen gelten.
Die Würdigung der Lebensleistung muss stärker in den Fokus gestellt werden.
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