Analoge Anwendung Strafgesetzbuch der §§ 113,114 und 115
Die DJG fordert die analoge Anwendung der Novelle der Strafgesetzbuch-Paragrafen 113, 114 und 115 auf alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, speziell der Beschäftigten und Beamten im Justizdienst
Die Novelle stellt allein Übergriffe gegen Polizei, Feuerwehr, Soldaten und Rettungsdienst unter Strafe, während die Mehrheit der Beschäftigten von Bund, Ländern und Kommunen nicht unter den Schutz des Gesetzes fallen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen der Justiz berichten über zunehmende Beschimpfungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe gegen Beschäftigte und Beamte.
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