Anerkennung der Ausbildung zum Justizfachwirt als Ausbildungsberuf
Wir fordern die Anerkennung der Ausbildung zum Justizfachwirt als Ausbildungsberuf
Seit dem Jahr 2005 erfolgt in Niedersachsen die Ausbildung für die mittlere Beschäftigungsebene ausschließlich als Justizfachwirt.
Die Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, ist durch eine 2 ½-jährige Ausbildungszeit gegenüber anderen Fachrichtungen in Niedersachsen besonders herausgehoben und hat sich bewährt.
Wesentliche Teile des Ausbildungsplans zum Justizfachangestellten wurden in das Ausbildungskonzept für Justizfachwirte übernommen.
Vor dem Hintergrund einer nicht gesicherten Übernahme unserer Anwärterinnen und Anwärter ist die Anerkennung der Ausbildung als "Beruf" besonders wichtig. Sie stehen sonst nach ihrer Ausbildung mit "leeren Händen" da. Eine Bewerbung in der freien Wirtschaft oder in der öffentlichen Verwaltung ist ohne Berufsanerkennung erheblich erschwert.
Für die Zulassung zu einem Studium bedarf es unter Anderem einer mehrjährigen Erfahrung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Dies bleibt unseren jungen Kollegen*innen verwehrt.
In Bezug auf den demographischen Wandel und den zu erwartenden Engpässen in der Nachwuchsgewinnung muss hier ein eindeutiger Wettbewerbsnachteil abgebaut werden.
Sollte diese Forderung in Niedersachsen nicht erfüllt werden können, wird erwartet, eine Lösung auf Bundesebene herbeizuführen.
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