Anhebung des Eingangsamts der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz nach A 7
Für das Haushaltsjahr 2022 fordern wir die Anhebung des Eingangsamts in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justizin die Besoldungsgruppe A 7
Das Eingangsamt ist auf Grund der besonderen Qualifikation der Kolleginnen und Kollegen in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, in die Besoldungsgruppe A 7 anzuheben.
Der Bundesdurchschnitt zeigt, dass Niedersachsen auf Platz 15 der Besoldung liegt.
Eine Ablehnung, mit der Begründung, dass dies eine „Schneeballreaktion“ in anderen Bereichen (Ministerium für Finanzen, Ministerium für Inneres und Sport) zur Folge hat, ist aus den folgenden Gründen haltlos:
Die Ausbildung des mittleren Dienstes in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist durch seine 2 ½ jährige Ausbildungszeit gegenüber anderen Fachrichtungen besonders herausgehoben und hat sich bewährt. Bereits seit 1991 werden in Niedersachsen Tätigkeiten des gehobenen Justizdienstes auf den mittleren Justizdienst übertragen. Diese Aufgaben werden immer mehr von unseren jungen Kolleginnen und Kollegen in den Geschäftsstellen mit dem Einstiegsamt A 6 wahrgenommen. Dies bedeutet ebenfalls eine Ersparnis für das Land Niedersachsen. Die Anforderungen an diesen Beruf steigen mit zunehmender Digitalisierung und Anspruchshaltung des Publikums.
Dem Justizvollzugsdienst ist schon seit Jahren als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 7 zugeordnet. Es kann und darf in der Fachrichtung Justiz nur ein einheitliches Eingangsamt für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt geben.
Die Erfüllung dieser Forderung stärkt sowohl die Familienfreundlichkeit als auch die Attraktivität dieses Berufes.
Die Differenz von A 6 zu A7 beträgt lediglich, ab März 2021, 93,29 €!
Erhöhung des Einstiegsamtes von A 6 auf A 7 in der Laufbahngruppe 1.2.
Zugrunde gelegt werden die Planstellen in 2020
Die Berechnung bezieht sich auf die Erfahrungsstufe 1
Monat
| Unterschiedsbetrag (bis einschließlich Februar 2021) von A6 auf A7 i. H. v. 90 € pro Vollzeitstelle x 330 A6 Stellen | Unterschiedsbetrag (bis einschließlich Februar 2021) von A6 auf A7 i. H. v. 93,29 € pro Vollzeitstelle x 330 A6 Stellen |
März | 29.700 €
| 30.785,70 € |
April | 29.700 €
| 30.785,70 € |
Mai | 29.700 €
| 30.785,70 € |
Juni | 29.700 €
| 30.785,70 € |
Juli | 29.700 €
| 30.785,70 € |
August | 29.700 €
| 30.785,70 € |
September | 29.700 €
| 30.785,70 € |
Oktober | 29.700 €
| 30.785,70 € |
November | 29.700 €
| 30.785,70 € |
Dezember | 29.700 €
| 30.785,70 € |
Januar | 29.700 €
| 30.785,70 € |
Februar | 29.700 €
| 30.785,70 € |
Gesamt: | 356.400 € | 369.428,40 € |
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