Ausschöpfung der Stellenobergrenzenverordnung in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz
Wir fordern für das Haushaltsjahr 2022 die Ausschöpfung der Stellenobergrenzen in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz entsprechend der Niedersächsischen Stellenobergrenzenverordnung.
Seit 1991 wurden, von uns eingefordert, immer mehr Aufgaben des ehemaligen "gehobenen" Justizdienstes auf den "mittleren" Justizdienst übertragen.
Bei diesen Aufgaben handelt es sich um "höherwertige Tätigkeiten".
Dem ist zuletzt durch die AV des MJ vom 20.05.2010 (Dienstpostenbewertung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften) Rechnung getragen worden. Hier zeigt sich, dass die überwiegenden Tätigkeiten in den Besoldungsgruppen A 8 und A 9 angesiedelt sind.
Die Niedersächsische Stellenobergrenzenverordnung bildet dies exakt ab. Jetzt ist es an der Zeit, dieses auch umzusetzen und eine Ausschöpfung der Stellenobergrenzen in den Besoldungsgruppen A8 und A9 zu erreichen.
Der mittlere Justizdienst stellt das wichtigste Bindeglied in der Gerichtsbarkeit dar und ist entsprechend seiner Tätigkeiten zu fördern aber auch einzugruppieren.
In der Anlage ist eine Übersicht zu den übertragenen Aufgaben beigefügt.
Übersicht der seit 1991 vom gehobenen auf den mittleren Justizdienst übertragenen Aufgaben
- Kostenberechnung in familiengerichtlichen Angelegenheiten
- Kostenberechnung in Registersachen
- Kostenberechnung in Testamentseröffnungssachen
- Auslandszustellungen nach § 183 ZPO und weitere Rechtshilfeersuchen
- Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung für Rechtsanwälte nach § 45 RVG einschließlich Beratungshilfe
- Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung nach § 51 RVG
- Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung nach § 733 ZPO
- Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 795 b ZPO bei Widerrufsvergleichen
- Amtliche Verwahrung von Testamenten
- Kostenberechnung in Nachlasssachen