Deutsche Justiz-Gewerkschaft

Beibehaltung des Leistungsrechts für alle VBL-Versicherten

Die DJG fordert, das bisherige Leistungsrecht für alle VBL-Versicherten auf dem bisherigen Stand zu erhalten und eventuelle Mehrkosten der Arbeitnehmer in paritätischer Beitragszahlung auf den Arbeitgeber zu übertragen.

Das Rentenniveau wird durch die zu erwartenden Rentenkürzungen in den nächsten Jahren erheblich sinken. Die Zusatzversorgung in der VBL stellt daher für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes einen wichtigen Baustein zur Altersversorgung dar.

Das bisher bestehende Leistungsrecht ist daher für alle VBL-Versicherten auf dem bisherigen Niveau zu erhalten.

Den Tarifbeschäftigten dürfen keine weiteren Mehrkosten entstehen. Sollten diese notwendig werden, sind diese in paritätischer Zahlung vom Arbeitgeber zu übernehmen.

Wir fordern daher dazu auf, das bisherige Leistungsrecht der VBL für alle Versicherten auf dem bisherigen Niveau zu erhalten und eventuell entstehende Mehrbelastungen nicht auf den Arbeitnehmer zu übertragen.

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