Deutsche Justiz-Gewerkschaft

Einführung elektronischer Rechtsverkehr

Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft fordert:

  • Zeitnahe Umsetzung der Digitalisierungspläne in der Justiz
  • Kein Personalabbau vor endgültiger und erfolgreicher Einführung und Umsetzung des Projektes, zusätzliches Fachpersonal während der Einführungsphase und danach zur Betreuung der Anwender*innen
  • Gewährleistung der Barrierefreiheit auch für die elektronische Bearbeitung
  • Keine Finanzierung von Bundesvorgaben aus dem niedersächsichen Justizhaushalt
  • Frühzeitige Einbindung der Personal- und Richtervertretungen, der Berufsvertretungen und Gewerkschaften
  • Gewährleistung von Datenautonomie und Datensicherheit (eigene Server, eigene Betreuung = eigene Infrastruktur)
  • Technik muss den Bedürfnissen der Anwenderinnen und Anwender folgen - nicht umgekehrt, insbesondere bei Einführung einer elektronischen Akte, Frühzeitige Qualifizierung der Anwenderinnen und Anwender
  • Anpassung und Entwicklung neuer PE-Konzepte und deren Umsetzung
  • Erhaltung der Justiz in der Fläche - Gewährleistung des Zugangs zur Justiz für die Bürgerinnen und Bürger in angemessenen Entfernungen
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