Einführung elektronischer Rechtsverkehr
Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft fordert:
- Zeitnahe Umsetzung der Digitalisierungspläne in der Justiz
- Kein Personalabbau vor endgültiger und erfolgreicher Einführung und Umsetzung des Projektes, zusätzliches Fachpersonal während der Einführungsphase und danach zur Betreuung der Anwender*innen
- Gewährleistung der Barrierefreiheit auch für die elektronische Bearbeitung
- Keine Finanzierung von Bundesvorgaben aus dem niedersächsichen Justizhaushalt
- Frühzeitige Einbindung der Personal- und Richtervertretungen, der Berufsvertretungen und Gewerkschaften
- Gewährleistung von Datenautonomie und Datensicherheit (eigene Server, eigene Betreuung = eigene Infrastruktur)
- Technik muss den Bedürfnissen der Anwenderinnen und Anwender folgen - nicht umgekehrt, insbesondere bei Einführung einer elektronischen Akte, Frühzeitige Qualifizierung der Anwenderinnen und Anwender
- Anpassung und Entwicklung neuer PE-Konzepte und deren Umsetzung
- Erhaltung der Justiz in der Fläche - Gewährleistung des Zugangs zur Justiz für die Bürgerinnen und Bürger in angemessenen Entfernungen