Deutsche Justiz-Gewerkschaft

Einkommensverbesserung durch Aufstiegsmöglichkeiten im Tarifbereich

Für das Haushaltsjahr 2022 fordern wir auf, endlich im Tarifbereich wieder die Möglichkeit des Aufstieges zu schaffen und eine gerechte Eingruppierung unserer Tarifbeschäftigten zu ermöglichen.

Die derzeitige Situation unserer Tarifbeschäftigten wirkt trotz eines vorliegenden, in der Praxis bisher nicht umgesetzten PE-Konzepts, nicht besonders motivierend.

Die Möglichkeiten des Aufstieges oder der Einkommensverbesserung sind nach dem

derzeit geltenden Tarifvertrag zwar gegeben aber in der Justiz zum größten Teil nicht umgesetzt. Die Eingruppierung nach E 6, in der sich die überwiegende Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen befinden, ist nicht sachgerecht. Diese Kolleginnen und Kollegen üben in den einzelnen Abteilungen der Geschäftsstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften die gleichen Tätigkeiten aus wie ihre beamteten Kolleginnen und Kollegen, die nach A 9 oder A 9 mZ besoldet sind. Es wirkt sich aber nicht aus, da angeblich das Budget nicht ausreicht, um zusätzlich Möglichkeiten der Höhergruppierungen nach E 8 oder E 9 auszuweisen, obwohl bereits Ansprüche zur Höhergruppierung nach dem Tv-L entstanden sind. Wir beobachten im Gegenteil, dass es zu Umsetzungen oder Aufgabenverlagerungen kommt damit keine tarifrechtlichen Ansprüche entstehen. Dies widerspricht den Vereinbarungen nach dem Tv-L.

Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass in anderen Bundesländern eine sachgerechtere Eingruppierung gewährleistet ist. Die Kolleginnen und Kollegen in diesen Bundesländern sind, bei gleichen Arbeitsplatzbeschreibungen, in den Entgeltgruppen E 8 oder E 9 eingruppiert.

Wir fordern daher dazu auf, alle Arbeitsplätze der Tarifbeschäftigten gemäß zu erstellender Arbeitsplatzbeschreibung neu zu bewerten und eine tarifgerechte Eingruppierung vorzunehmen.

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