Erhöhung der Sonderzuwendung auf Bundesniveau
Für das Haushaltsjahr 2022 fordern wir die Erhöhung der Sonderzuwendung an alle aktiven Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger auf Bundesniveau.
Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft begrüßt die jüngste Wiedereinführung von Sonderzuwendungen im Beamtenbereich. Jedoch sind diese nicht ausreichend.
Die Bundesregierung hat am 06.10.2011 auf Vorschlag des Bundesinnenministers Friedrich und auf Drängen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP im Deutschen Bundestag beschlossen, die seit 2006 auf 30 % abgesenkte Sonderzahlung ab 2012 für die Bundesbeamtinnen und –beamten wieder auf 60 % zu erhöhen bzw. zu verdoppeln. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf beschlossen.
Der Bundesinnenminister hat die Wiedergewährung der 60%igen Sonderzahlung interessanterweise wie folgt begründet:
„Ich begrüße diese Koalitionsinitiative ausdrücklich. Deutschland hat trotz aller anhaltenden Schwierigkeiten in Europa die Krise besser gemeistert, als es noch im Frühjahr 2010 absehbar war. Es ist daher richtig und angemessen, die sich hieraus ergebenden Spielräume auch zugunsten der Beamten und Richter des Bundes sowie der Soldaten zu nutzen, die seit 2006 durch die Nichtauszahlung eines Teils ihrer Sonderzahlung erhebliche Sparbeiträge zugunsten der Haushaltskonsolidierung des Bundes erbracht haben. Mit diesem Signal würdigen wir die Leistungen unserer Soldaten, Beamten und Richter, die mit ihrem täglichen Dienst für unsere Sicherheit und für ein funktionierendes Staatswesen einstehen“.
Die Begründung des Bundesinnenministers dürfte ohne Abstriche auch auf Niedersachsen zu übertragen sein. Polizistinnen und Polizisten, Lehrerinnen und Lehrer, Feuerwehrleute und die übrige niedersächsische Beamten- und Richterschaft haben in den vergangenen Jahren durch enormen Verzicht einen erheblichen Sparbeitrag zur Haushaltskonsolidierung erbracht und dabei gleichwohl vor und gerade während der Pandemie „gute Arbeit“ geleistet.
Die Forderung nach einer Gewährung einer Sonderzuwendung von 60 % ist daher angemessen und gerecht.
Der finanzielle Spielraum im Haushalt ist vorhanden, zumal ohnehin ein nicht unbeträchtlicher Teil der Sonderzuwendung durch direkte Besteuerung und den vermehrten Konsum der Beamten zu Steuermehreinnahmen bei Bund, Ländern und Kommunen führt.
Auch bestätigen die in der jüngeren Vergangenheit beschlossenen bzw. angekündigten Beschlüsse der Landesregierung, dass für viele Zwecke Geld in der Landeskasse vorhanden ist.
Konsolidierung der Haushalte im Bund und den Ländern allein durch Einsparungen zu Lasten bei seinen Beamtinnen und Beamten, kann und darf nicht der Weg sein.
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