Umsetzung des Erlasses zum Praxisaufstieg gemäß § 34 NLVO für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz
Für das Haushaltsjahr 2022 fordern wir die weitere Umsetzung des Erlasses zum Praxisaufstieg gemäß § 34 NLVO für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz
Für den Bereich des ehemaligen mittleren Dienstes sind zwingend neue Anreize und Möglichkeiten der Förderung zu schaffen. Zu einer modernen Personalentwicklung gehört die Förderung der Kolleginnen und Kollegen, die motiviert, leistungsbereit und unter Beachtung der "Bestenauslese" geeignet sind, neue Aufgaben zu übernehmen und auszuüben.
Der Praxisaufstieg ist auf Grund der besonderen Qualifikation der Kolleginnen und Kollegen in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, umzusetzen. Dass unsere Kolleginnen und Kollegen in der Lage sind diese Aufgaben auch zu übernehmen, haben sie in den letzten Jahren bewiesen. Von der Möglichkeit des Aufstieges ist aber kaum Gebrauch gemacht worden.
Wir fordern daher die Umsetzung des in den letzten Jahren erarbeiteten Konzepts zur Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Laufbahngruppe eins, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz.
Die Bereitstellung von mindestens weiteren 60 Haushaltsstellen nach A 10 bzw. A 11 ist hierzu zwingend nötig, damit der bisher eingeschlagene Weg zur Förderung der Beschäftigten des ehemaligen mittleren Dienstes umgesetzt werden kann.
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