Deutsche Justiz-Gewerkschaft

Verbesserung der Bedingungen zur Betreuung von erkrankten Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen für Beamtinnen und Beamte

Für das Haushaltsjahr 2022 fordern wir, dass die Möglichkeiten der Dienstbefreiungen unter Beibehaltung der Bezüge zur Betreuung erkrankter Kinder und von pflegebedürftigen Angehörigen verbessert wird. Mindestens jedoch eine Gleichstellung zum Tarifbereich stattfindet.

Die Förderung von Familien mit Kindern ist im Hinblick auf die demographische Entwicklung ein herausragendes gesamtgesellschaftliches Ziel. Kinder sind unsere Zukunft, auch die der Justiz.

Kinder und Pflegebedürftige dürfen kein Handicap sein, berufstätige Eltern und Angehörige bedürfen der Unterstützung durch die Gemeinschaft.

Erkrankte Kinder und Pflegebedürftige bedürfen der Betreuung durch ihre Eltern oder Angehörige.

Folglich ist der Sonderurlaubsanspruch dauerhaft zu erhöhen und damit dem Tarifbereich anzugleichen.

Für die Jahre 2020 und 2021 gibt es bereits, pandemiebedingt, eine solche Regelung. Die DJG begrüßt die Anhebung der Sonderurlaubstage zur Betreuung erkrankter Kinder und pflegebedürftiger Angehöriger während der Pandemie. Diese Regelung hat sich bewährt und muss verstetigt werden.

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