Verbesserung der tariflichen Rahmenbedingungen zur Betreuung von erkrankten Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen
Für das Haushaltsjahr 2022 fordern wir, dass die Möglichkeiten der Arbeitsbefreiungen unter Fortzahlungen des Entgeltes zur Betreuung erkrankter Kinder und von pflegebedürftigen Angehörigen verbessert wird. Die Altersbeschränkung und die Anzahl der Tage in § 29 TV-L muss ausgeweitet werden.
Zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört das Betreuungsproblem. Hier müssen wesentliche Verbesserungen erreicht werden.
Die DJG begrüßt die Anhebung zur Betreuung erkrankter Kinder und pflegebedürftiger Angehöriger während der Pandemie. Diese Regelung hat sich bewährt und muss verstätigt werden.
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