Deutsche Justiz-Gewerkschaft

Vorsorge für Anwärter*innen bei Nichtübernahme

Wir fordern für das Haushaltsjahr 2022 und für die Zukunft, dass alle Anwärter*innen, falls sie nicht in das Beamtenverhältnis übernommen, zumindest sozial aufgefangen werden.

Anwärter*innen, die nach ihrer Prüfung nicht übernommen werden, fallen in die „Sozialhilfe“, da sie keine Sozialbeiträge gezahlt haben.

Das Land Niedersachsen hat daher die Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen.

2 ½ bzw. 3 Jahre haben die Anwärter*innen durch ihre tatkräftige Unterstützung die Justiz bereichert und bei dem herrschenden Personalmangel die ein oder andere Lücke gefüllt. Sie sollten dementsprechend auch ein Anrecht auf Absicherung bei einer Nichtübernahme in das Beamtenverhältnis haben. Es ist nicht zuletzt auch eine Anerkennung und Wertschätzung ihrer Ausbildung.

In Bezug auf die weiter zu erwartenden Engpässe in der Nachwuchsgewinnung muss hier ein eindeutiger Wettbewerbsnachteil abgebaut werden. Es sollte das Ziel sein, die Justiz nicht nur bei Übernahme, sondern auch bei Nichtübernahme in das Beamtenverhältnis als sicheren Arbeitgeber anzusehen.

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